Hallo liebe Leser.
Wer bei Geheimshop.xx defekte Ware gekauft hat, kommt ohne Rechtsanwalt nicht mehr weiter. Hier ein Bericht von einem eBay User, Imkerudo, der, wie ich, erfolgreich den Rechtsweg gegangen ist.
eMail vom 12.6.2008
Ich habe auch einen E-Scooter gekauft (146,51 Euro incl. Versand). Zunächst dachte ich dass es ein Transportschaden ist und Herr Mayer erstattete mir 40,- Euro zurück. Später stellte sich heraus, dass es sich um einen Scooter handelt welcher Herr Mayer wohl schon einmal zurückbekommen hat. Die Kabel der Akkus waren durchtrennt und falsch angeschlossen worden. Also beide Akkus kaputt und der Roller nur ein Schrotthaufen. Darauf habe ich einen RMA Antrag gestellt und den Roller wieder verpackt so wie ich Ihn erhalten habe.
Der Roller wurde dann auch am nächsten Tag abgeholt. Von Herrn Mayer habe ich dann die restlichen 106,51 Euro angefordert, er ist aber der Auffassung dass es sich um einen Transportschaden handelt den ich selber zu verantworten hätte, weil ich dem DPD eine Abstellerlaubnis erteilt habe. Er wollte mir dann "freundlicher Weise" noch 30,- Euro erstatten. Also hätte ich für "Nichts und den gesamten Ärger" 76,51 bezahlt, denn den Roller hat Mayer wahrscheinlich bereits wieder jemand anderem verkauft?!
So nicht!!!!
Rechtschutzversicherung habe ich. Ich habe ein maschinelles Mahnverfahren über das AG Stuttgart eingeleitet, Herr Mayer hat Widerspruch eingelegt, dies aber ohne Angabe von Gründen. Nun läuft das Verfahren weiter. Streitwert 106,51 Mahnbescheid AG Stgt. 21,- weitere Gebühren durch Widerspruch: 52,- Euro. Also besteht derzeit eine Forderung in Höhe von: 179,51 Euro. Ich werde das Verfahren bis zur letzten Instanz "durchziehen"
Was Herr Mayer hier macht ist BETRUG!!!!
eMail vom 28.7.2008
Ich habe vor Gericht gegen Torsten Mayer gewonnen, Er muss den bezahlten Kaufpreis samt Portokosten voll erstatten (nichts da mit seinen 40,- Euro als großzügiges Angebot) Ausserdem trägt er die Kosten des Verfahrens.
vgl. Beschluss des Amtsgerichts Nürnberg AZ: 34C 4460/08
Es sollten noch mehr gegen Herrn Mayer klagen!!!
eMail vom 29.7.2008
Was noch wichtig ist, das ich hervorheben möchte. Ich habe das Ganze ohne Rechtsanwalt durchgezogen, das spart unnötige Kosten. Zunächst habe ich beim AG Stuttgart einen maschinellen Mahnbescheid beantragt, dieser wurde Herrn Mayer dann zugestellt. Beim maschinellen Mahnverfahren braucht man zunächst keine Begründung. Jedoch hat Herr Mayer gegen diesen Bescheid Widerspruch eingelegt. Daraufhin wurde vom AG Stuttgart das Verfahren dem Amtsgericht Nürnberg zuständigkeitshalber zur Entscheidung vorgelegt, Dem AG Nürnberg muss man dann eine Klageschrift in 3-facher Ausfertigung vorlegen, worin der Anspruch begründet wird. Das Urteil wurde dann im schriftlichen Verfahren erlassen, d.h. es gab keine mündliche Verhandlung.
Abschließender Kommentar von Damballa Wedo:
Last euch keinen Bären auf binden. Beantragt ein maschinellen Mahnbescheid, oder geht zum Rechtsanwalt. Und wer keinen Rechtschutz hat, und wenig Geld, Gehe zum Amtsgericht. Dort bekommt man einen Berechtigungsschein für einen Anwalt. Und wer erfolgreich geklagt und gewonnen hat, schreibe mir. Desto mehr Ratgeber, desto mehr können wir andere eBay User warnen.
Schließt euch uns an.
Auch wenn ihr von anderen Händlern herein gelegt worden seid, schreibt Ratgeber, und last euch keinen Bären auf binden.
Herzliche Grüße von Damballa Wedo und Imkerudo
Orignal From: Betrug Geheimshop.xx e-Scooter, elektro Roller 25 Kmh
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