Grundsätzlich sind Waffen aller Art, die der Meldepflicht unterstehen, zum freien Verkauf verboten. Dazu gehören mittlerweile auch Luftdruckgewehre. Nachzulesen bei Information zum neuen Waffenmeldegesetz, das seit letztes Jahr besteht. Insofern würde ich dem Ansinnen in keinster Weise Folge leisten. Ausserdem, da es ja jetzt bekannt geworden ist, daß sich solche Waffe in dem Besitz befindet, würde ich derselben anmelden. Sonst gibt es gewaltig Ärger. Durch diese Information wissen nicht nur Ebayer Bescheid. Auch wenn die Waffe aus der ehemaligen DDR stammt, schließt dies nicht aus. Ich hoffe, mit dieser Information geholfen zu haben. Weiterhin viel Erfolg!Ps: Im übrigen würde Ebay diesen Artikel sowieso entfernen, da auf Neueinsteiger ein spezielles Auge geworfen wird.
Orignal From: Gewehre
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